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KI-Urheberrecht bei Musik und Video: Was Nutzer wissen müssen

Russell ReiboldRussell ReiboldAktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurzfazit

Suno, Udio und Runway stehen alle drei im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um ihre Trainingsdaten – die Details unterscheiden sich aber deutlich. Suno wurde in München wegen einer GEMA-Klage bereits gerichtlich verurteilt, während sich Udio zumindest mit Universal Music geeinigt hat. Runway steht wegen eines 2024 öffentlich gewordenen Leaks zu Trainingsdaten im Fokus laufender Klagen. Für Nutzer heißt das vor allem: Bei kommerzieller Verwendung der Outputs ist Vorsicht geboten, insbesondere im kostenlosen Tarif.

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Wer KI-Musik mit Suno oder Udio erstellt oder mit Runway ein KI-Video generiert, bekommt davon in der Oberfläche meist nichts mit: Im Hintergrund laufen bei allen drei Anbietern Rechtsstreitigkeiten um die Frage, ob die zugrunde liegenden KI-Modelle mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurden, ohne dass die Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Dieser Artikel bündelt den aktuellen, bereits recherchierten Stand zu allen drei Fällen an einem Ort, statt ihn über einzelne Tool-Profile verstreut zu lassen – und ordnet ein, was das für die eigene Nutzung praktisch bedeutet.

Der Fall Suno: GEMA-Urteil in München

Gegen Suno läuft seit Juni 2024 eine Klage von Sony, Universal und Warner Music (organisiert über die RIAA) wegen des Vorwurfs, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz zum Training verwendet zu haben. Laut Berichten wurde der Streit bis Mai 2026 auf über 61.000 Aufnahmen ausgeweitet – bislang hat sich nur Warner Music mit Suno verglichen. Zusätzlich hat ein Gericht in München Suno laut Presseberichten wegen einer GEMA-Klage (eingereicht Januar 2025) wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt. Das ist besonders für die kommerzielle Nutzung in Deutschland relevant. Eine Lizenzpartnerschaft mit Warner Music seit November 2025 schafft immerhin für einen Teil des Suno-Katalogs eine geklärte Rechtebasis.

Der Fall Udio: Teileinigung mit Universal Music

Udio steht in derselben RIAA-Klage wie Suno – seit Juni 2024, ebenfalls wegen des Vorwurfs unlizenzierten Trainingsmaterials. Anders als bei Suno hat sich hier aber Universal Music Group im Oktober 2025 mit Udio auf eine Lizenzpartnerschaft geeinigt, inklusive einer für 2026 angekündigten gemeinsamen Plattform. Gegen Sony und Warner Music läuft der Rechtsstreit unabhängig davon offenbar weiter. Mehr zum direkten Vergleich der beiden Anbieter findest du in Suno vs. Udio.

Der Fall Runway: Leak zu Trainingsdaten

Bei Runway geht es um einen anderen Auslöser: Laut einem 2024 öffentlich gewordenen Leak (berichtet u. a. von 404 Media und Engadget) soll ein Vorgängermodell des Videotools unter anderem mit urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis trainiert worden sein. Klagen von Rechteinhabern sind laut Tool-Profil anhängig. Das ist relevant für die rechtliche Einordnung, mit welchen Trainingsdaten das Modell hinter den heute nutzbaren Runway-Videos entstanden ist. Einen Vergleich mit einem Wettbewerber, der von diesem konkreten Leak nicht betroffen ist, bietet Runway vs. Pika.

Was bedeutet das konkret für dich als Nutzer?

  • Kommerzielle Nutzung im Blick behalten: Gerade im kostenlosen Tarif (z. B. bei Suno) sind kommerzielle Nutzungsrechte oft explizit ausgeschlossen – unabhängig von den Klagen gegen den Anbieter selbst.
  • Rechtsstreitigkeiten richten sich primär gegen die Anbieter: Die laufenden Klagen adressieren in erster Linie Suno, Udio und Runway als Unternehmen, nicht einzelne Nutzer. Ein Restrisiko bei kommerzieller Weiterverwendung lässt sich daraus aber nicht ausschließen. {{PRÜFEN: rechtliche Einordnung der Nutzerhaftung von einer Fachperson prüfen lassen, bevor Outputs in einem geschäftlichen Kontext verwendet werden}}
  • Lizenzpartnerschaften ändern die Nutzung selbst meist nicht: Die Einigungen von Suno mit Warner Music und von Udio mit Universal Music betreffen zunächst die rechtliche Basis zwischen Anbieter und Musikindustrie – an den Nutzungsbedingungen für einzelne Nutzer ändert sich dadurch laut aktuellem Stand nichts Sichtbares.
  • Situation bleibt in Bewegung: Da mehrere Verfahren noch laufen, kann sich die Einordnung einzelner Anbieter ändern. Ein Blick in die jeweiligen Tool-Profile lohnt sich vor einer geschäftlichen Entscheidung.

Wer zusätzlich prüfen will, ob der Einsatz eines KI-Tools im eigenen Unternehmen datenschutzrechtlich sauber aufgesetzt ist, findet einen allgemeinen Fahrplan dazu in DSGVO bei KI-Tools. Einen Überblick über weitere Themen rund um Recht und KI-Tools bietet die Themenseite Recht.

Fazit

{{PRÜFEN: vierpunktiges redaktionelles Fazit auf Basis des aktuellen Verfahrensstands ergänzen, ggf. mit Verweis auf eine Fachperson für Einzelfallberatung.}}

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Häufige Fragen

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bei Suno sind laut Tool-Profil im kostenlosen Free-Tier keine kommerziellen Nutzungsrechte enthalten. Bei Udio ist die Frage unabhängig vom eigenen Tarif zusätzlich dadurch verkompliziert, dass gegen den Anbieter selbst noch Klagen von Sony und Warner Music laufen (Universal Music hat sich bereits geeinigt). {{PRÜFEN: aktuelle Nutzungsbedingungen beider Anbieter vor kommerzieller Verwendung im Einzelfall prüfen, ggf. juristisch beraten lassen}}

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